"...und schlagt sie!"
Eine Mehrheit der vormodernen männlichen Korankommentatoren betrachtet es als selbstverständlich, dass mit dem arabischen Wort "qawwâmûn" im ersten Satz dieses Verses generell gemeint sei, Männer hätten die Vormundschaft über Frauen.
Ferner erwarten diese Kommentatoren von einer rechtschaffenen Ehefrau, dass sie ihrem Mann gehorsam ist. Sollte sie dennoch ungehorsam sein, dürfe sie der Ehemann zunächst tadeln. Wenn das nicht helfe, dürfe er den ehelichen Umgang mit ihr stoppen. Sollte auch das nicht helfen, um ihr Verhalten zu ändern, dürfe er sie symbolisch etwa mit einem Zahnhölzchen schlagen. In einem Punkt sind sich nämlich alle Ausleger des Korans einig: Ein Ehemann darf seiner aufbegehrenden Ehefrau keine körperliche Schäden oder Verletzungen zufügen.
Wenn sich vormoderne männliche Exegeten nun bewusst dazu entscheiden, "qânitât" als den Gehorsam der Ehefrau gegenüber ihrem Ehemann statt gegenüber Gott zu verstehen, projizieren sie ihr eigenes kulturelles Verständnis von patriarchalen Familienstrukturen in diesen Vers.
Quelle: Deutschlandfunk.de